Tags: recht

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  1. Anpreisungen von Waren, die nicht an eine bestimmte Person, sondern an die Allgemeinheit gerichtet sind, gelten nicht als Angebot im rechtlichen Sinn. Sie sollen lediglich die Kunden anregen, ihrerseits einen Kaufan­trag abzugeben, der jedoch noch der An
    2008-12-10 to , , , , von blam
  2. Egal ob über Links oder unter E-Mails: Disclaimer sind im Web allgegenwärtig. Da wird sich distanziert, gewarnt oder gar das Löschen einer Nachricht befohlen. Die juristischen Floskeln klingen imposant - sind jedoch meist völlig wirkungslos.
  3. Das von Internet-Nutzern wohl am häufigsten mißverstandene Gerichtsurteil ist das unten zitierte Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Mai 1998, mit dem ein Homepagebesitzer zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt wurde für von ihm gesetzte Links z
  4. Unzählige Webmaster und -mistressen distanzieren sich in Deutschland auf ihren eigenen Seiten mit typischen Standardklauseln pro forma von anderen Netzangeboten - und erreichen damit das Gegenteil: über Sinn und Unsinn allgemeiner Distanzierungen von In

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